Ladestation-Förderung Mehrparteienhäuser ab 15. April 2026

Neue Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern gestartet

Der Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Deutschland bekommt neuen Schub: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladepunkten in und an Mehrparteienhäusern. Damit rückt gezielt ein Bereich in den Mittelpunkt, der für die weitere Verbreitung der Elektromobilität besonders wichtig ist: der große Gebäudebestand mit rund 9 Millionen zugehörigen Stellplätzen außerhalb des öffentlichen Straßenraums.

Gefördert werden nicht nur die Anschaffung und Installation privater Ladeinfrastruktur wie Wallboxen, sondern auch die dafür erforderliche technische Ausstattung. Auch Netzanschlüsse und notwendige Baumaßnahmen können in die Förderung einbezogen werden. Anträge sind ab heute, dem 15. April 2026, möglich.

Das Programm ist in drei parallel laufende Förderaufrufe unterteilt. Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand

Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Für die ersten beiden Gruppen werden die Anträge nach Eingang bearbeitet. Die Antragstellung ist hier bis zum 10. November 2026 möglich. Für Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand gilt ein wettbewerbliches Verfahren mit Frist bis zum 15. Oktober 2026.

Wichtig ist dabei: Die Förderung soll den Ausbau nicht nur punktuell, sondern strukturell voranbringen. Deshalb ist unter anderem Voraussetzung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Außerdem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Die Förderhöhe pro Stellplatz beträgt:

  • bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • bis zu 1.500 Euro mit Wallbox
  • bis zu 2.000 Euro bei einem Ladepunkt mit bidirektionalem Laden

Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Unser Fazit bei Solarscout Eifel:

Das neue Förderprogramm ist ein sinnvoller Schritt, um Ladeinfrastruktur genau dort auszubauen, wo sie im Alltag gebraucht wird – direkt am Wohnort. Gerade für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Wohnungsunternehmen entstehen jetzt attraktive Möglichkeiten, Stellplätze frühzeitig für die Anforderungen der Elektromobilität vorzubereiten. Wer heute in passende Ladeinfrastruktur investiert, schafft nicht nur mehr Komfort für Bewohner und Nutzer, sondern macht Immobilien auch langfristig zukunftsfähiger.

Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter: