
Abstandsregeln PV Anlagen auf Dächern in NRW: Zum 1. Januar 2024 soll die Novellierung der Landesbauordnung in Kraft treten
Bis zum Inkrafttreten der geänderten Landesbauordnung kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde auf Antrag der Bauherrschaft eine Reduzierung des Abstands für Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten aus brennbaren Baustoffen (1,25 m) oder aus nichtbrennbaren Baustoffen (0,50 m) bestehen, bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 zulassen. Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern werden somit lukrativer, da mehr Module installiert werden können. Die […]