Bidirektionales Laden ab 2026

Weg frei für bidirektionales Laden

Der Bundestag hat eine wichtige Grundlage geschaffen, damit Elektroautos künftig Strom zurück ins Netz einspeisen können – ohne doppelte Netzentgelte. Damit wird das bidirektionale Laden (Vehicle-to-Grid, V2G) wirtschaftlich deutlich interessanter.

Was sich ändert

E-Autos werden regulatorisch wie stationäre Speicher behandelt. Rückgespeister Strom wird künftig nur einmal belastet. So kann Deutschland erstmals das enorme Potenzial der bereits zugelassenen Elektrofahrzeuge nutzen: 3,3 bis 5 GWh flexible Speicherkapazität – vergleichbar mit der Leistung eines Großkraftwerks.

Ein wichtiger Schritt, um erneuerbare Energien besser einzubinden und das Stromnetz zu stabilisieren.

Zeitplan

  • Ab 1. Januar 2026: Befreiung von der doppelten Netzentgeltbelastung.
  • Ab 1. April 2026: Neue Speicher-Bilanzierungsregeln (MiSpeL).
  • Danach folgen technische Anpassungen bei den Netzbetreibern.

Ein zügiger Ausbau intelligenter Stromzähler bleibt weiterhin entscheidend.

Einschätzung der Industrie

Die Automobilbranche begrüßt die Reform als wichtigen Impuls für V2G, fordert aber zusätzliche Vereinfachungen – besonders bei der Stromsteuer, die bisher nur für Haushalte mit eigener PV-Anlage entfällt.

Energy Sharing wird gestärkt

Parallel wurden die Regeln für gemeinschaftliche Stromnutzung erweitert. Davon profitieren Energiegenossenschaften und kleinere kommunale Betriebe. Auch der Rollout von Smart Metern soll weiter beschleunigt werden. (Quelle: heise-online)

Als inhabergeführter, lokaler Fachbetrieb seit 2007 steht Solarscout Eifel für Qualität, Verlässlichkeit und individuelle Beratung – von der Planung bis zur schlüsselfertigen Installation.

Sprechen Sie uns jetzt an: