Die Neuregelung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023 bringt viele Änderungen mit sich. Was ist in Punkto Photovoltaik, Finanzamt, Anmeldung, Anzeigepflicht und Umsatzsteuer zu beachten?
In seinem neuen Video informiert Steuerberater Stefan Mücke über den aktuellen Stand: So gibt es eine Einkommenssteuerbefreiung für Einnahmen im Zusammenhang mit begünstigten PV-Anlagen – rückwirkend ab dem 01.01.2022. Als PV-Betreiber bleiben Sie auch nach der Neuregelung Gewerbetreibender.
Doch stellt sich vielen die Frage, ob sie als Betreiber neuer PV-Anlagen, die sie sich in 2022 oder 2023 angeschafft haben, überhaupt noch beim Finanzamt steuerrechtlich registrieren lassen müssen?
Diese und weitere Fragen beantwortet Stefan Mücke im Video.