Mit dem neuen EEG wurden folgende Änderungen zu den technischen Vorgaben beschlossen (§9 EEG):
- Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 25 kWp, die ab dem 15. September 2022 in Betrieb genommen wurden, benötigen keine Wirkleistungsbegrenzung auf 70 % bzw. keinen Rundsteuerempfänger mehr (Rundsteuerempfänger = technische Einrichtung, mit der der Netzbetreiber bei Netzüberlastung die Anlage in der Leistung begrenzen kann.
- Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 15. September 2022 und einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kWp kann ab dem 01. Januar 2023 die Wirkleistungsbegrenzung auf 70 % bzw. der Rundsteuerempfänger ausgebaut werden.
- Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 15. September 2022 und einer Leistung größer 7 kWp bis einschließlich 25 kWp kann die Wirkleistungsbegrenzung auf 70 % bzw. der Rundsteuerempfänger erst ausgebaut werden, wenn als Zähler ein intelligentes Messsystem verbaut ist.
Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.
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Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?
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