Seit dem 01.01.2021 gilt ein überarbeitetes Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Darunter werden die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst, die die Installation von Photovoltaik betreffen. Vorab: Die oft „Sonnensteuer“ genannte EEG-Umlage auf Ihren Eigenverbrauch wird für Anlagen bis zu 30 kW Leistung abgeschafft. Somit entfällt eine Menge an Bürokratie für Sie. Außerdem wird das Thema Eigenverbrauch ab sofort auch wirtschaftlich attraktiver. Damit werden sich (endlich) wichtige Anwendungen für den Klimaschutz vermehren wie zum Beispiel Wärmepumpen oder auch Ladepunkte für die E-Mobilität.
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Gerne beraten wir Sie zum EEG in Bezug auf die Photovoltaik aber auch unter Tel. 02445 851 180-0